Beitragsordnung

Revisionsverband ärztlicher Organisationen und Verbände e. V

§ 1 Grundsatz

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 4 der Satzung. Die Beitragsordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge sowie der Tagessätze bei Inanspruchnahme der Beratungs- und Prüfungsleistungen des Verbandes. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Verbandes beschlossen und geändert werden.

§ 2 Mitgliedsbeitrag

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 2.000,00 pro Kalenderjahr.
  2. Der Beitrag wird zum 01. Januar erhoben. Für neue Mitglieder wird der Mitgliedsbeitrag mit dem Tag der Aufnahme fällig.
  3. Der Beitrag ist ein voller Jahresbeitrag und wird nicht anteilig erhoben oder erstattet.
  4. Der Jahresbeitrag muss bis zum 28.02. jedes Kalenderjahres auf das Konto des Verbandes überwiesen werden.

§ 3 Tagessatz

  1. Prüfungsleistungen werden grundsätzlich anhand von Tagessätzen abgerechnet. Für Sonderaufträge sind abweichende Vereinbarungen möglich.
  2. Der Tagessatz soll ein ausgeglichenes Ergebnis des Verbandes gewährleisten. Als Bezugsgröße gilt der Wirtschaftsplan für das nächste Wirtschaftsjahr.
  3. Nach Maßgabe der vorstehenden Absätze wird der Tagessatz auf EUR 1.260,00 festgesetzt.
  4. Bei einer Beauftragung des Verbandes wird der gezahlte Mitgliedsbeitrag bei der Vergütung der Tagessätze insoweit angerechnet, indem jeweils 10 % des Tagessatzes oder der auf Tagessätze umgerechneten Pauschale rabattiert wird. Ein Rabatt ist innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt nur bis zur Höhe des geleisteten Mitgliedsbeitrages möglich.

§ 4 Vereinskonto

Bank: Deutsche Apotheker und Ärztebank eG
IBAN: DE 10 3006 0601 0001 1406 98
BIC: DAAEDEDD

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 5 Gültigkeit der Beitragsordnung

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.12.2023 tritt die Beitragsordnung ab dem 01.01.2024 in Kraft. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird. Sie wird unverzüglich nach Inkrafttreten auf der Homepage des Verbandes bekannt gemacht. Neumitglieder erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung zusammen mit dem Mitgliedsantrag und der Satzung ausgehändigt.